Abrechnung



Je nachdem, ob für Sie eine Psychotherapie, ein Coaching oder eine Beratung in Frage kommt, ergeben sich unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten.

 

Psychotherapie

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen zuzahlungsfrei übernommen. Den weiteren formalen Ablauf besprechen wir im Erstgespräch (die so genannte "Psychotherapeutische Sprechstunde"), welches von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig finanziert wird. Bitte bringen Sie dazu in jedem Fall Ihre gültige Versichertenkarte mit.

 

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Bundeswehr, Polizei, Selbstzahler

 

Mit der Inanspruchnahme einer Psychotherapie als Privatversicherter, Beihilfeberechtigter oder Selbstzahler gehen Sie einen Behandlungsvertrag mit mir als behandelnde Therapeutin ein. Daraus ergibt sich, dass Sie (und nicht Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe) zur Zahlung des in Rechnung gestellten Honorars verpflichtet sind. Die Kosten für das Erstgespräch richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 870) und betragen 153,00 Euro. Das Erstgespräch ist direkt in der Praxis per EC-Cash-Zahlung zu begleichen. Sollte es nach dem Erstgespräch zu einer regelmäßigen Psychotherapie kommen, erhalten Sie jeweils zum Monatsende Rechnungen von mir und können diese nach der Bezahlung an Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle zur Erstattung weiterleiten. In welchem Umfang (z. B. Anzahl der Therapiestunden pro Jahr) die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer Krankenversicherung rechtzeitig vor einer Terminvereinbarung bzw. vor Therapiebeginn in Verbindung oder lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, welche Konditionen vereinbart sind. Bei der Beihilfe werden die Kosten, nach Überprüfung der Indikation für eine Psychotherapie, in der Regel übernommen. Für den Anteil der Kosten, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, haben Sie wahrscheinlich eine entsprechende private Krankenversicherung abgeschlossen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer Beihilfestelle auf und lassen Sie sich die Formulare zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie zusenden.

 

Bevor Sie sich als Bundeswehrsoldat/in an mich wenden, ist es notwendig, dass Sie eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt einholen. Zum ersten Termin sollten Sie den Sanitätsvordruck "Überweisungsschein für ambulante ärztliche Untersuchung/Behandlung" (Vordruck San/Bw/0217) mitbringen, damit die ersten probatorischen Sitzungen ("Kennenlern-Sitzungen") abgerechnet werden können. Falls eine Psychotherapie indiziert ist, erfolgt in Abstimmung mit dem Truppenarzt bzw. einer anderen zuständigen Stelle der Bundeswehr die Ausstellung eines Behandlungsausweises. Auf dessen Basis kann die Psychotherapie dann vollständig abgerechnet werden. 

 

Als Polizist/in erfolgt die Abrechnung vollständig über die Freie Heilfürsorge, analog den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht damit eine vollständige Kostendeckung. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Alles weitere besprechen wir dann. 

 

Als Selbstzahler verständigen wir uns zunächst über den Umfang der Therapie. Die Kosten richten sich nach der Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten (GOP 870) und betragen 153,00 Euro für eine Einzelsitzung. Die Kosten für das Erstgespräch sind direkt in der Praxis per EC-Cash-Zahlung zu entrichten. Sollte es nach dem Erstgespräch zu einer regelmäßigen Psychotherapie kommen, erhalten Sie jeweils zum Monatsende Rechnungen von mir.

Beratung und Coaching

 

Die Kosten für Beratung und Coaching werden individuell vereinbart und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 870) in Höhe von 153 Euro pro Einzelsitzung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende.